Teilabdeckung der Rücklichter

  • Den TÜV wird es schon interessieren!

    Der Porsche stieß mehrere laute Gasstöße aus, bis das Startsignal kam. Der Motor heulte auf, der Drehzahlbegrenzer zitterte, die Reifen scharrten am Straßenbelag, der Auspuff brüllte laut und das Fahrzeug setzte sich straff in Bewegung!


    Der Cyberster war einfach weg…


    8) ^^

  • Spielt doch keine Rolle, wer blinkt den heute noch? Leider verfolgt keiner solche Themen.

    In einigen Städten gibt es speziell ausgebildete Polizeieinheiten, die sogenannte "Poser" aus der Tuningszene kontrollieren.
    Es geht nicht nur um illegale Motormanipulationen und Abgasanlagen, Tieferlegungen oder Felgen/Bereifungen, sondern auch
    um nicht zulässige Veränderungen der Beleuchtungsanlage.

    Grüße aus dem Naheland
    Wolfgang

    Xpower Diamond Red innen Rot & Schwarz Lederstil & Dinamica
    Fertigungsdatum 11.01.2025 Fahrzeugzulassung 17.04.2025

  • Quelle: http://www.bussgeldkatalog.org


    "So besagt die StVZO in § 49a Abs. 1 Satz 1:

    Weiterhin ist in § 53 Abs. 4 Satz 1 bzgl. der Farbe von Rückstrahlern zu lesen:


    Manch einer denkt, er kann diese Auflage umgehen, indem er die jeweilige Glühbirne verbaut lässt und die Rückleuchte bspw. mit einer Folie nur äußerlich schwarz einfärbt. Dies ist jedoch ebenso unzulässig. Denn grundlegend ist es unerheblich, wie die Verfärbung nun zustande kommt. Auch wer seine Rückleuchten schwarz lackieren oder folieren lässt, ohne die Lampe selbst zu verändern, riskiert Sanktionen!"

    Äh, es geht aber gar nicht um das komplette Abdecken oder Einfärben/Folieren der Rücklichter sondern um den Unterschied von so:


    pasted-from-clipboard.png


    zu so:

    pasted-from-clipboard.png


    Geschmackssache, aber die Pfeile finde ich persönlich auch das hässlichste / kitschigste an dem Auto. Gerade Linien hier fände ich wesentlich stilvoller

    Temporär Schluß mit Lustig :P
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  • Es stellt sich halt die Frage, wie zB. der TÜV in Deutschland oder unsere Strassenverkehrsämter in der Schweiz eine solche "Modifikation" beurteilen.
    Vielleicht hat ein Forumsmitglied aus Deutschland einen Kontakt zu einem TÜV Prüfer und könnte da mal eine Anfrage machen.
    Ich wohne ja ganz in der Nähe unseres Strassenverkehrsamt in Zürich und werde da mal nachfragen, wie die das beurteilen.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass die derzeitigen Lichter so in der CH Zulassen des Cyberster dokumentiert und somit abgenommen wurden, und deshalb jegliche Modifikation (auch wenn es sich nur um eine Abdeckung der beiden roten Pfeile-Flügel handelt) eine teure Einzelabnahme zur Folge hat. Event. ist ja schon die etwas reduzierte Lichtstärke beim Bremsen ein Grund für eine Beanstandung. Unsere Strassenverkehrsämter sind da ja immer sehr pingelig wenn es um Änderungen an Fahrzeugen geht.

  • Also mir gefällt diese Modifikation wirklich sehr, auch der schwarze Streifen zwischen den roten Lichtern sieht richtig toll aus und macht das Heck viel sportlicher. Wenn das schon nicht geht mit den Pfeilen, bleibt dann aber der schwarze Strich als eine gute Lösung übrig.

  • Ich hatte bei einem Fiat X 1/9 neue Rücklichter vorgesehen, weil die alten Teile völlig stumpf waren. Bevor ich tief in die kleine Tasche mit Anfängerverdienst steckte, fragt ih damals den TÜV, auf was ich achten muss.Seine Aussage damals: Es kommt immer auf die Leuchtstärke an. Eine bestimmte Helligkeit ist Modellspezifisch vorgeschrieben. Die muss man innerhalb eines Toleranzfensters erreichen. Wenn dieses gegeben ist,ist es Ermessensache des Prüfers, ob er die neuen Rücklichter einträgt oder nicht.

    Ganz besonders muss eindeutig auch bei Tageslicht zu erkennen sein, ob das Fahrrücklicht leuchtet oder das Bremslicht.

    Er nannte noch so ein paar Dinge, die ich aber jetzt nichtr mehr weiß, weil auch damals nicht relevant. Daher könnte ich mir vorstellen, dass die reduzierte Leuchtfläche ein K.O.Kriterium sein kann.

    Also einfach mal mit den Bildern zum TÜV fahren und einen der freundlichen Mitarbeitenden fragen. Das dürfte die verlässlichste Aussage generieren.

    Gruß Stefan


    P.S.: Noch einen Tipp: Lange Zeit hieß es bei uns, mit kritischen Umbauten musst zum TÜV Soundso gehen, die sind eher bereit, einzutragen. Das haben einige gemacht und als sie dann später einen TÜV-Prüfer von einer anderen Niederlassung hatten, wurden manche Dinge wieder ausgetragen und mussten zurückgebaut werden.

    Der Porsche stieß mehrere laute Gasstöße aus, bis das Startsignal kam. Der Motor heulte auf, der Drehzahlbegrenzer zitterte, die Reifen scharrten am Straßenbelag, der Auspuff brüllte laut und das Fahrzeug setzte sich straff in Bewegung!


    Der Cyberster war einfach weg…


    8) ^^

  • Äh, es geht aber gar nicht um das komplette Abdecken oder Einfärben/Folieren der Rücklichter sondern um den Unterschied von so:

    Spielt keine Rolle. Die Rücklichter sind so, wie sie sind, geprüft und dürfen auch nicht teilweise verändert/abgeklebt werden. In meinem Jugendlichen Leichtsinn hatte ich einen lichttechnisch irrelevanten Bereich der Scheinwerfer mit Folie abgeklebt, ähnlich dem "bösen Blick". Musste ich noch unter Aufsicht des TÜV Prüfers abpuhlen, sonst hätte ich die Plakette nicht bekommen.

    MG Cyberster XPOWER Andes Grey - Model Y LR

    Renault Zoe R110 wird von der besseren Hälfte gefahren

  • Spielt keine Rolle. Die Rücklichter sind so, wie sie sind, geprüft und dürfen auch nicht teilweise verändert/abgeklebt werden. In meinem Jugendlichen Leichtsinn hatte ich einen lichttechnisch irrelevanten Bereich der Scheinwerfer mit Folie abgeklebt, ähnlich dem "bösen Blick". Musste ich noch unter Aufsicht des TÜV Prüfers abpuhlen, sonst hätte ich die Plakette nicht bekommen.

    Ja, ja, der deutsche TÜV... Vermute, solche Autos würden bei 90 % der Prüfer zu einem Herzinfarkt führen: Stadtauto neu gedacht

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  • Das ist in Deutschland eine Ankündigung einer Straftat :saint:

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