Wir haben meinem Sohn einen MG4 Standard für zwei Jahre abonniert. Dessen 50,8 kW Batterie lädt laut Datenblatt AC leider nur einphasig mit max. 6,6 kW.
Laut deutscher Schieflastverordnung darf aber einphasig nur mit maximal 4,6 kW geladen werden. Leider habe ich mich vorher nicht genau genug informiert und dachte, 11 kW wären das Mindeste, was angeboten wird. Das trifft aber erst ab dem MB4 Comfort zu.
Nur so aus Neugier: Was wäre denn der Preisunterschied über2 Jahre Miete gewesen zwischen dem Standard und dem Komfort? Und eine dumme Frage hintendrauf: Wer kontrolliert die Schieflastverordnung?