Quelle: http://www.bussgeldkatalog.org
"So besagt die StVZO in § 49a Abs. 1 Satz 1:Weiterhin ist in § 53 Abs. 4 Satz 1 bzgl. der Farbe von Rückstrahlern zu lesen:
Manch einer denkt, er kann diese Auflage umgehen, indem er die jeweilige Glühbirne verbaut lässt und die Rückleuchte bspw. mit einer Folie nur äußerlich schwarz einfärbt. Dies ist jedoch ebenso unzulässig. Denn grundlegend ist es unerheblich, wie die Verfärbung nun zustande kommt. Auch wer seine Rückleuchten schwarz lackieren oder folieren lässt, ohne die Lampe selbst zu verändern, riskiert Sanktionen!"
Äh, es geht aber gar nicht um das komplette Abdecken oder Einfärben/Folieren der Rücklichter sondern um den Unterschied von so:
zu so:
Geschmackssache, aber die Pfeile finde ich persönlich auch das hässlichste / kitschigste an dem Auto. Gerade Linien hier fände ich wesentlich stilvoller