Kosten für Wartung zum Erhalt der Siebenjährigen Garantie

  • Ich habe heute mein Auto in Berlin von der ersten Wartung abgeholt nach einem Jahr. Die war für mich kostenlos, weil ich das beim Kauf raus gehandelt hatte. Auf meine Frage was es denn gekostet hätte, sagte man mir etwa 430 €. Die angekündigte Wäsche mit Innenreinigung fiel aus mit der Begründung, dass es ja ein Cabrio sei das hätte man gar nicht so gewusst. Und das könnte man nicht waschen. Innen reinigen offensichtlich dann wohl auch nicht. Aber meine nächste Wartung wird dann sicherlich nicht dort sein. Dann nehmen wir mal das für 130 € bei ATU.

  • 430 Euro, entweder wussten die es nicht besser, weil sie es nicht kalkulieren mussten oder es wäre Wucher. Ich hatte 144 Euro bezahlt.


    Wie ist das mit der Garantie bei Wartung in einer freien Werkstatt? Klar, die Rechtsprechung sagt kein Problem. Aber wie ist das mit der freiwilligen Garantie und Kulanz nach der gesetzlichen Gewährleistung? Können sie eine freiwillige Leistung nicht in ihren Garantiebedingungen einschränken, daß die Wartung in einer Vertragswerkstatt gemacht wird?

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    Renault Zoe R110 wird von der besseren Hälfte gefahren

  • Mit freiwillig meinte ich die Herstellergarantie bzw. Kulanz, die ja nicht gesetzlichen Mindestansprüchen genügen müssen, sondern freiwillig vom Hersteller angeboten wird. Diese könnte der Hersteller ja dann die Kriterien selber festlegen, wann die Garantie greift und wann nicht.

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  • Ich denke, in einer freien Werkstatt ist die Garantie dann futsch. Gesetzlich sind 2 Jahre, danach geht das in eine freiwillige Leistung über.

    Auf meinen Toyota habe ich 15 Jahre oder 250000Km Garantie aber nur, wenn ich die Wartungen bei Toyota machen lasse.

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