Die Zweitwageneinstufung ist ja schon ein Entgegenkommen. Normal wäre ja die Einstufung bei SF0, wenn kein Vorvertrag für das weitere Fahrzeug besteht. Wie gut, daß ich immer ein (oder mehrere) Zweitfahrzeuge habe/hatte, und wenn es ein Motorrad oder kleines Quad ist, welche 20-50 Euro pro Jahr kosten und fleißig einen hohen SF-Rabatt erfahren. Daher läuft mein "Zweitwagen" auf SF 28. Habe auch schon gehört, wo Leute einen Schrott 125er Roller gekauft haben und mit den Papieren zugelassen und verschrottet haben, um eine günstige SF-Klasse für den Nachwuchs zu erhalten.
Ich hab´s mal bei der HUK24 durchgerechnet:
Kreditfinanziert - wird teurer
Leasing - wird nochmals teurer
Kein Wohneigentum - Wird teurer
hätte ich auch so erwartet, denn wer sein Fahrzeug nicht finanziert und Wohneigentum hat, hat eine andere Beziehung zu Wertgegenständen und geht sorgfältiger damit um
Was hat die Schadenquote von meinem Vater mit mir zu tun?
gar nichts. Du musst bei der Übernahme bestätigen, daß DU selber regelmäßig mit dem Fahrzeug/Vertrag gefahren bist und somit den Rabatt erfahren hast. Kontrolliert nur keiner. Und du kannst nur soviel Rabatt übernehmen, wie du laut Führerscheinerwerb für die Fahrzeugklasse hättest erlangen können. D. h. ein 20 jähriger kann keine SF 30 von seinem Vater erben, sondern die werden zusammengekürzt auf SF2-3, je nachdem. Daher lässt man als Fahranfänger das Fahrzeug auch 8-10 Jahre auf ein Elternteil zugelassen und überträgt dann den Vertrag, dann ist die Rückstufung finanziell nicht so groß.