Das lese ich auch häufig. Ich finde aber keine Rechtsgrundlage. War wohl in der DIN 70020 geregelt, die aber nicht mehr gültig ist.
Auch im Wikipedia-Artikel zur Zulassung steht für PKW nicht, dass im Leergewicht aktuell in Deutschland der Fahrer mit 75 kg eingerechnet wird.
Sorry, dass ich so kleinlich bin. Bei 400-600 kg Zuladung bei unseren Benzinern interessieren mich die 75 kg Differenz nicht. Wenn ich rechtlich im Cyberster nur noch alleine fahren dürfte, ist das ein erheblicher Aspekt.
Also: Wie lautet die Primärquelle für die Aussage "75 kg Fahrer ist im Leergewicht enthalten"?