Ich habe keinen zeitbegrenzten Wärmestromtarif und somit 24/7 Verfügbarkeit. Es geht bei mir nur darum, dass berechtigte Geräte betrieben werden. Bei mir ist seit 15 Jahren eine Wärmepumpe angeschlossen. Damals waren diese nicht regelbar. Würde ich jetzt eine regelbare Wallbox an den Wärmestrom anschließen, wären beide Geräte nicht regelbar, da halt die WP nicht regelbar ist.
Was so lächerlich ist: Ich muss die Wallbox jetzt am Hausstromzähler betreiben, wo sie auch nicht regelbar ist. Für den Netzbetreiber ist die Belastung der Leitung identisch. Für den Stromtarifanbieter wäre der Betrieb am Wärmestromzähler in Ordnung. Mit solchen gesetzlichen Details macht man den Betrieb von Elektroautos unnötig unattraktiver.