Das heißt, dass der liebe Abmahnanwalt vom YouTube -Video deutsches Recht und deutsche Ordnung durchgesetzt hat und du jetzt eine für dich persönlich irrelevante Liste an Copyright-Vermerken lesen kannst, wenn du möchtest. 
Was den vermeintlichen oder wahren Sicherheitsaspekt betrifft, der gilt meiner (sehr laienhaften) Meinung nach auch für proprietäre Software a la Tesla, aber die müssen meines Wissens gar nix veröffentlichen
.
Aber gut, die Liste ist wohl rechtlich hier notwendig. Ich frage mich allerdings, ob man das - wenn einem wirklich was an der Sache liegt – unbedingt mit einem wichtigtuerischem YouTube-Video öffentlich begleiten muss „die haben wir verklagt und die auch, und die, und jetzt SAIC, und die Autos kann man nicht mehr verkaufen etc. etc. etc.“ 
Nicht so meins, da hat sich jemand 110%ig deutsch assimiliert. 
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Ne, ne, ne.
Es geht um Open Source-Lizenzen.
Teil 1, die Nutzung der Software unterliegt der Lizenz. So einfach ist das. Und viele OS verlangen Offenlegung.
Es gibt Software von mir, bei der musst du das angeben, bei anderer nicht.
Wenn sie das nicht angeben, kann die Entfernung der Software verlangt werden. Dann tut dein Cyberster nicht mehr, und meiner auch nicht.
Das haben sie jetzt hingekriegt.
Teil 2 ist spannender. Viele dieser Lizenzen verlangen Austauschbarkeit. Ist ja auch sonnvoll.
Problem a damit ist, dass bei Austausch die Zulassung des Autos entfällt.
Problem b, ach, ne, das reicht soweit. Bin nicht der Erklärbär hier.
Da wird noch einiges geschehen müssen.
Wieso der top renommierte Anwalt das macht? Weil er es kann. Und weil es grossartige Werbung ist.