Ich möchte es nur erwähnen, wenn jemand die original 20" verkauft, an einen RWD mit 19", dann gibt es in der Regel für die originalen Auslieferungsfelgen keine ABE, hier gilt dann was im CoC steht oder man lässt eine Einzelabnahme machen.
Die Aussage verstehe ich in dem Zusammenhang nicht. Heißt das, man bekommt den RWD mit 19" ausgeliefert und wenn man auf diesem dann original MG 20" eines XPowers aufzieht , haben diese keine ABE mehr? Da hier einige immer davon ausgehen, dass jeder / ich GRÖSSERE Felgen als die Auslieferungsfelgen haben will: nein, ich habe genau das Umgekehrte vor, ich will unseren 20" XPower auf 19" abrüsten, falls technisch zulässig und entsprechende Felgen auf dem Markt.