Die Anmeldepflicht besteht weiterhin. Ist eine iMSys verbaut, kann der Netzbetreiber den Betrieb nur verweigern, wenn eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Stromnetzes besteht. Dies dürfte in der Praxis selten vorliegen.
Allerdings dürfte bisher nur eine überschaubare Anzahl an Haushalten eine iMSys haben. Ich habe meinen Netzbetreiber bereits vor zwei Jahren aufgefordert, zwei bei mir zu verbauen (Normal- und Wärmestrom), da er hierzu bei Verbrauch über 6000 kWh p.a. verpflichtet ist. Bis heute wurde nichts verbaut.
Die Frage des Threaderstellers war, ob man mobile Wallboxen anmelden muss. Dies ist auf jeden Fall so. Entsprechend sind diese nicht so mobil, wie vermutlich gedacht.