Der Cyberster ist laut EG Typgenehmigung unter anderem nach VO (EU) 2021/535 genehmigt und da steht zum Leergewicht folgendes drin:
Leergewicht.jpg
Der Text rechts ist kein Zitat aus der Quelle links. Dort steht in Teil 2 des Annex XIII (nicht Teil 1):
"(a) bei einem Kraftfahrzeug:
die Masse des Fahrzeugs mit den zu mindestens 90 % ihres Fassungsvermögens gefüllten Kraftstofftanks, einschließlich der Masse des Fahrzeugführers, des Kraftstoffs und der Flüssigkeiten, ausgestattet mit der Standardausrüstung gemäß den Herstellerangaben sowie, sofern vorhanden, der Masse des Aufbaus, des Führerhauses, der Anhängevorrichtung und der Ersatzräder sowie des Werkzeugs;"
Klingt doch gleich viel schoener.