Ich hatte bei einem Fiat X 1/9 neue Rücklichter vorgesehen, weil die alten Teile völlig stumpf waren. Bevor ich tief in die kleine Tasche mit Anfängerverdienst steckte, fragt ih damals den TÜV, auf was ich achten muss.Seine Aussage damals: Es kommt immer auf die Leuchtstärke an. Eine bestimmte Helligkeit ist Modellspezifisch vorgeschrieben. Die muss man innerhalb eines Toleranzfensters erreichen. Wenn dieses gegeben ist,ist es Ermessensache des Prüfers, ob er die neuen Rücklichter einträgt oder nicht.
Ganz besonders muss eindeutig auch bei Tageslicht zu erkennen sein, ob das Fahrrücklicht leuchtet oder das Bremslicht.
Er nannte noch so ein paar Dinge, die ich aber jetzt nichtr mehr weiß, weil auch damals nicht relevant. Daher könnte ich mir vorstellen, dass die reduzierte Leuchtfläche ein K.O.Kriterium sein kann.
Also einfach mal mit den Bildern zum TÜV fahren und einen der freundlichen Mitarbeitenden fragen. Das dürfte die verlässlichste Aussage generieren.
Gruß Stefan
P.S.: Noch einen Tipp: Lange Zeit hieß es bei uns, mit kritischen Umbauten musst zum TÜV Soundso gehen, die sind eher bereit, einzutragen. Das haben einige gemacht und als sie dann später einen TÜV-Prüfer von einer anderen Niederlassung hatten, wurden manche Dinge wieder ausgetragen und mussten zurückgebaut werden.