Na das SAIC der Vertragspartner ist, muss die Bestätigung von SAIC kommen. Der Agenturhändler ist da nicht eingebunden.Er ist nur Vermittler bzw. Kundenberater.
Von ADAC und bei Juristen heißt es somit:
Stellen Sie einen Sachmangel fest, müssen Sie sich an den Verkäufer wenden. Das ist in der Regel Ihr Händler. Vor allem beim Kauf eines E-Autos kann es aber auch der Autohersteller sein, der das E-Auto direkt verkauft hat.