Nur die Kosten steigen eben seit der Verzugs androhung. Zur zeit z.b. musste die Leasingraze des jetzigen Fahrzeug um einen Monat verlängert werden, die Anwaltseinbindung, verursachte Kilometer zum Händler etc. das waren schon mal 700 €. Tendenz steigend. Man muss eben Nachweise und Quittungen sammeln!
Beiträge von KTM
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Anmerkung ich hätte auch lieber das Auto, aber Ein Hersteller der nicht zu erreichen ist, telefonisch den Kunden nicht hilft und Probleme nicht ernst nimmt, nicht weiß wo seinen Ware ist und dann Händler die auch wegen Updates und Garantiefragen betteln müssen ?
Ich verliere so langsam das Vertrauen! Und beim Autokauf für 70 K ist das schon wichtig finde ich
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Lies mal im Vertrag nach.
Unter 5.4 „ wollen sie vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen …..
Dann 5.5 haben sie Anspruch auf Schadenersatz….. höchstens 25% des Kaufpreises.
Der Schaden entsteht somit durch die Nichtlieferung innerhalb der angemessenen Fristen.
Nun ist die Frage der Frist.
1. Zuerst Verzug 4 Wochen nach unverbindlichem Liefertermin.
2. Dann Schadenersatz. Hier heißt es , angemessener Frist‘.
Wenn also der Brief schon da ist, dürfte die angemessene Frist max 14 Tage sein für die Bereitstellung des Fahrzeugs.
Danach erfolgt Rückabwicklung und Schadensersatz.
So kenne ich das
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Tja das ist die Frage. SAIC sagt nichts dazu nur das der Wagen innerhalb 5 Werktagen geliefert wird. Telefonisch können sie nichts sagen, das kümmern wird auf den Händler verschoben. Der Händler sieht nichts und bekommt von SAIC-Hotline auch keine Info. Umliegende Händler haben auch keine Falschliefeeumg erhalten. Der Wagen scheint also weg zu sein🤪
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So es geht in die nächste Runde. Verzug ist angemeldet da Lieferfrist um 4 Wochen überschritten. Nun haben,sie ,unter Berücksichtigung und Zahlung des Verzug, noch ca.14 Tage. Wenn dann nichts passiert geht es in die Rückanwicklung und Schadenersatz 25% des Kaufpreises. Ist zwar nicht schön, aber der Schmerz wird ja gelindert. 5% maximal Verzug und 25% auf den Kaufpreis sind ja auch nicht zu verachten
Gruß KTM
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Ich denke du kannst schon, weil der Abschluss des Vertrages als Beginn zählt. Punkt 5.2. ob der Brief oder das KFZ nicht da waren ist eigentlich egal. Das ist ein BUG im Vertrag.dein Auto war zwar erst später geplant aber wenn es beim Händler steht ist auch der Brief in Deutschland. Wenn er beim versenden weg kommt, kommt der Hersteller trotzdem in Verzug. Mehraufwändungen z.B Leihfahrzeug, Bahntickets, etc. Gehen dann in die Kosten des Verzugs ein. Du musst aber die Verzugskosten nachweisen. Pauschal 5% gibt es nicht.
Gruß. Georg
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So, habe nun nochmal den Vertrag gelesen. SAIC kommt nach Vertragsabschluss nach 4 Wochen in Verzug. Da im Vertrag ein unverbindlicher Liefertermin mit 10.09 drin steht gehe ich dann von diesem Termin aus. Abschluss war der 29.08. also wäre der 08.10 der Beginn des Verzuges. Da sind dann maximal 5% der Kaufsumme drin. Habe es passend zugestellt und die Frist auf den 08.10 gesetzt. Bin mal gespannt ob sie nun reagieren. @ mcollie. Bei Fahrzeugen die beim Händler stehen, tritt Verzug nach Punkt 5.3 schon nach 10 Tagen ein. Bei einen 70.000 € Auto würde ich an deiner Stelle auch den Verzug anmelden. Dann bekommst du anfallende Kosten bis zu 3.500 € erstattet.
Das tröstet wenigstens etwas

Gruß Georg
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ja das Joch ist schön zu fahren


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Na das SAIC der Vertragspartner ist, muss die Bestätigung von SAIC kommen. Der Agenturhändler ist da nicht eingebunden.Er ist nur Vermittler bzw. Kundenberater.
Von ADAC und bei Juristen heißt es somit:
Stellen Sie einen Sachmangel fest, müssen Sie sich an den Verkäufer wenden. Das ist in der Regel Ihr Händler. Vor allem beim Kauf eines E-Autos kann es aber auch der Autohersteller sein, der das E-Auto direkt verkauft hat.