Man sollte dabei auch berücksichtigen, dass die obligatorische Haftpflichtversicherung leistungsfrei ist, wenn man auf "Strecken mit Nutzungsbeschränkung" - wie z. B. dem Nürburgring - fährt. Wenn man also bei einer solchen Fahrt einen Fremdschaden verursacht, zahlt man den aus dem eigenen Vermögen. Das kann sehr teuer werden.
